1542 Dez. 13 (Mi nach Nikolaus) - Reichsstadt Rottweil (in des kaiserlichen Hovegerichts Canntzley hindern Schreibstuben) Der Notar Joachim Humel, Bürger zu Rottweil, beurkundet: Vor ihm und gen. Zeugen hat Peter Haug, Vogt zu Unterschneidheim, für sich selbst und als bevollmächtigter Anwalt des dortigen Gerichts eine wörtlich inserierte Appellation an das Reichskammergericht zu Speyer vorgelegt, in welcher er dagegen protestiert, daß das Hofgericht Rottweil am 12. Dez. 1542 (Zinstag nach Nikolaus) die rechtsunwirksame Klage des Mosse, Jude zu Wallerstein, Gegenbeklagter, angenommen, die von Herrn Eberhard von Ehingen, Statthalter der Ballei Franken und Komtur zu Ellingen und Nürnberg DO, unter Mitteilung der Gerichtsstandsprivilegien des DO verlangte ]berstellung vor das Gericht des Administrators und Deutschmeisters oder des zuständigen Komturs verweigert und auf den Widerspruch des Gegenbeklagten hin den Prozeß beim Hofgericht belassen hat; zugleich hat Haug Entlaßbriefe gefordert und den A. beauftragt, ein oder mehrere Notariatsinstrumente auszufertigen. Z.: 1) Hans Noppis und 2) Mauritius Stoffler, beide Bürger zu Rottweil Der Notar verkündet am selben Tag zu Rottweil auf dem Rathaus in der großen oberen hinteren Stube, wo man das Hofgericht zu halten pflegt, diese Appellation Herrn Wilhelm Werner Graf und Herr zu Zimmern, Herr zu Wildenstein, Statthalter des Hofrichteramts, als dem Richter der unteren Instanz sowie Johann Cramer, Prokurator zu Rottweil, als dem Anwalt des Gegenbeklagten, erbittet Entlaßbriefe und bietet ihnen kollationierte Abschr. der Appellation an. Z.: 1) Samson Weiß, Prokurator, und 2) Melchior Hultzinger, geschworener Stadtknecht, beide Bürger zu Rottweil Ausf. Perg., besch., in der I-Initiale Wappenadler der Reichsstadt Rottweil und stilisierter Kaiserkopf - gestempeltes Notariatssignet mit U.: S[ignum] No[taria]t[u]s Joachimi Humel - U.: Idem Joachimus Humel notarius prenominatus subscripsit - Rv. Prov.: Amt Dinkelsbühl, Vogteiamt Schneidheim RSig.: Qu. 180; No. 182 ASig.: Bü 19; 213