Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er durch Vermittlung Markgraf Albrechts von Brandenburg sich hinsichtlich des Streits seines verstorbenen Onkels (unser vetter und vatter), Kurfürst Friedrich, mit Hans von Talheim über die diesem entzogenen Güter in und um Germersheim mit diesem geeinigt hat.
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BayHStA, Mannheimer Urkunden - Oberamt Germersheim 531
Mannheimer Urkunden - Oberamt Germersheim
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17.08.1477
regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er durch Vermittlung Markgraf Albrechts von Brandenburg sich hinsichtlich des Streits seines verstorbenen Onkels (unser vetter und vatter), Kurfürst Friedrich, mit Hans von Talheim über die diesem entzogenen Güter in und um Germersheim mit diesem geeinigt hat.
siegler: S 1 = A
S 2: Hans von Talheim
personen: Zeugen:
Johann Pfotel, Dr. iur.
Albrecht von Bieberehren, Amtmann von Creglingen
siegler: S 1 = A
S 2: Hans von Talheim
personen: Zeugen:
Johann Pfotel, Dr. iur.
Albrecht von Bieberehren, Amtmann von Creglingen
31 x 54 cm
Perg.
Urkunden
Sprache der Unterlagen
Besiegelung/Beglaubigung: 2 an Presseln anhängende Siegel
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Heidelberg
Originaldatierung: Datum Heidelberg uf sontag nach unser lieben frauwen tag assumpcionis anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo septimo.
Medium: A = Analoges Archivale
Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er durch Vermittlung Markgraf Albrechts von Brandenburg sich hinsichtlich des Streits seines verstorbenen Onkels (unser vetter und vatter), Kurfürst Friedrich, mit Hans von Talheim über die diesem entzogenen Güter in und um Germersheim mit diesem geeinigt hat.
Siegler: S 1 = A
S 2: Hans von Talheim
Maße: 31 x 54 cm
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Heidelberg
Originaldatierung: Datum Heidelberg uf sontag nach unser lieben frauwen tag assumpcionis anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo septimo.
Medium: A = Analoges Archivale
Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er durch Vermittlung Markgraf Albrechts von Brandenburg sich hinsichtlich des Streits seines verstorbenen Onkels (unser vetter und vatter), Kurfürst Friedrich, mit Hans von Talheim über die diesem entzogenen Güter in und um Germersheim mit diesem geeinigt hat.
Siegler: S 1 = A
S 2: Hans von Talheim
Maße: 31 x 54 cm
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
Philipp, Pfalz, Kurfürst von der
Friedrich, Pfalz, Kurfürst von der
Abrecht, Brandenburg, Kurfürst
Talheim, Hans von
Pfotel, Johann, Dr. iur.
Bieberehren, Albrecht von; Amtmann von Creglingen
Zeugen: Johann Pfotel, Dr. iur. Albrecht von Bieberehren, Amtmann von Creglingen
Germersheim (Lkr. Germersheim, Rheinland-Pfalz)
Heidelberg (Baden-Württemberg)
Creglingen (Lkr. Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:38 MESZ