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Landgraf Heinrich von Hessen und sein Sohn Otto gewähren dem Kloster Haina die Gnade, daß die mit dem Geld des Klosters in dem landgräflichen Haus...
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Ausf., dt., Perg., durch Moder besch. und weitgehend unleserlich, aufgeklebt. - Beide Sg. anh. (neu befestigt). 1. an grünen und fleischfarbenen Seidenfäden RundSg. des Landgrafen; 2. an grünen Seidenfäden RundSg. Junker Ottos
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach gotes geburt 1348 jar, des nestin frytages nach unsers herrin ufvart, das da heiszit zu latine ascensio domini.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen und sein Sohn Otto gewähren dem Kloster Haina die Gnade, daß die mit dem Geld des Klosters in dem landgräflichen Haus Hessenstein erbaute steinerne Kemenate diesem auf ewig an dieser Stätte zur Nutzung verbleibt, auch wenn die Landgrafen Hessenstein vom Kloster zurückkaufen [vgl. Franz Nr. 571]. Auch den jetzt vor das Haus Hessenstein verlegten und gebauten Klosterhof Elgershausen soll Haina mit der bisherigen Freiheit der zugehörigen Brüder nebst Gesinde behalten. Die landgräflichen Amtleute sollen sie darin nicht bedrängen oder hindern.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 572, Zweiter Band