Melchior Griminger von Dischingen [Kr. Heidenheim], wegen Beihilfe zur Wilderei zu Heidenheim gef., vor das Stadtgericht gestellt, dazu verurteilt, dem Herzog Ludwig von Württemberg einen gewöhnlichen Waldfrevel (= 2 fl 5 Batzen) zu geben, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen sowie für 20 fl Bürgschaft zu leisten, wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, künftig keinerlei Waidwerk mehr zu betreiben und der Wilderei anderer in keiner Weise Vorschub zu tun, auf die fürstlichen Forsten acht zu haben und ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern oder Amtleuten des Herzogs anzuzeigen und schwört U.- B.: Jacob Heck von Dischingen.