Friedrich [I.] Herzog von Württemberg gibt den Söhnen des verstorbenen Philipp [I.] von Liebenstein, also Johann Philipp von Liebenstein, der als Bevollmächtigter auch für seine Brüder Raban [III.], Konrad [IV.] und den minderjährigen Bernhard [V.] von Liebenstein ¿ dessen Vormünder sind Wolf von Oberstein, Reinhard von Gemmingen und Albrecht Thumb von Neuburg ¿, steht, zu Mannlehen ein Viertel vom Wein- und Kornzehnten in Lauffen Dorf, ein Viertel vom Hof Halbenn, den der Zehnter bewirtschaftet, ein Sechzehntel am Zehnten in der Stadt Lauffen sowie ein Viertel des Dorfes Ottmarsheim [siehe U 13], was den Brüdern von ihrem Verwandten Bernhard [III.] dem Älteren von Liebenstein zugefallen ist; das andere Viertel der genannten Stücke kam auf den Vetter der Brüder, den württembergischen Rat Bernhard [IV.] von Liebenstein. Ankündigung des Sekretsiegels des Ausstellers.