Walter, der frühere Pfarrer zu Wetzlar, und Anselm von Witzelnbach, Komtur des Deutschordenshauses zu Frankfurt, bekunden für die Gräfin Agnes zu Nassau die von ihnen getroffene Regelung über das Verhältnis der Kapelle zu Feldbach (bei Dillenburg) zu der Mutterkirche in Herborn
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170 I, U 44
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 13. Jahrhundert >> 1250-1299
1294 Mai 20
Abschrift, Papier, 18. Jh. nach dem Aktenstück Abt. 171 H 1082, in dem am Anfang eine Abschrift des 16. Jh. enthalten ist.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Walter, der frühere Pfarrer zu Wetzlar, und Anselm von Witzelnbach, Komtur des Deutschordenshauses zu Frankfurt, bekunden besonders für die Gräfin Agnes zu Nassau die von ihnen getroffene Regelung über das Verhältnis der Kapelle zu Feldbach (bei Dillenburg) zu der Mutterkirche in Herborn als die Schiedsrichter, auf die beide Teile - nämlich der + Graf Otto von Nassau, der vorher vielfach die Abtrennung der Kapelle wegen der Entfernung bei dem Deutschen Orden und dem Pfarrer zu Herborn beantragt hatte, und der Orden samt dem Pfarrer zu Herborn übereingekommen seien. Hierbei entscheiden sie, daß die Kapelle die Taufe, letzte Ölung, Beerdigung et alia sacramenta ecclesiastica zugestanden erhalten soll, dafür aber an die Pfarrei jährlich 15 Schilling Kölner Pfennige zu zahlen habe, und geben weiteren Bestimmungen über die fortbestehende Verpflichtung, zum Send nach Herborn zu kommen, zu den Baukosten und dem Glöcknerdienst beizutragen, sowie über besondere Rechte des Herborner Pfarrers beim Tode von Standespersonen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: die 2 Aussteller
Vermerke (Urkunde): Siegler: die 2 Aussteller
angeführt bei Arnoldi 3b 169 mit falschem Jahr. Siehe Vogel 709
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:09 MESZ