Heinrich [II.], Ott [IV.] und Heinreich [III.], Herzöge in Bayern, bestätigen dem Kloster Winnberg auf den Beweis des Abtes hin die alte Gewohnheit der Steuerfreiheit auf dem Klosterhof Ainprach(1) für den Fall, dass ihn ein Mönch bewirtschaftet; ausgenommen ist die Nachtseld. Bei Bewirtschaftung durch einen Baumann ist die gewöhnliche Steuer zu entrichten.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv