Dompropst H[einrich], Dekan L[eo] und das Domkapitel von Regensburg bestätigen die auf Vermittlung von Dompropst Heirnch von Lerchenfeld und von Dekan Magister Leone hin gefällte Einigung, wonach die Brüder Leutwin, Rudiger und Friedrich, Bürger von Regensburg bei der Kapelle (apud capellam), Söhne des verstorbenen Leutwin, auf die Liegenschaften des Domkapitels in Seppenhausen verzichten und der Bruder Rudiger diese Liegenschaft gegen einen jährlichen Zins und mit der seit alters her darauf lastenden Verpflichtung, die jährlichen Zehnteinnahmen aus Stadldorf, in die Scheune des Domkapitels zu transportieren, zu Freisassenrecht zurück empfängt.