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Mandat des Grafen Wolf-Jacob zu Schwarzenberg, womit die Beamten, Vögte und Schultheißen in der Grafschaft Schwarzenberg auf Vorbringen der Meister des Schneiderhandwerks beauftragt wurden, den Juden den Handel mit alten aufgekauften oder neuen auswärts angefertigten Kleidern nicht zu gestatten, sondern dieselben das erste Mal auszuweisen, das zweite Mal aber anzuhalten und darüber zu berichten.

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Staatsarchiv Nürnberg
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