Dechant, Scholaster, Senior und sämtliche Kapitulare von St. Walburgis zu Meschede, Jodocus Hengsbach, Pastor zu Remblinghausen, Wilhelm Dieterich von Cloet, Besitzer des adeligen Hauses Remblinghausen, und Timon Dietherich von Stockhausen zu Stockhausen bekunden: Obwohl alle Genannten jeder nach seinem Anteil in der Remblinghauser Feldmark mitsamt der Mast und dem Eichengehölz berechtigt sei, habe es Streit gegegeben, weil von Cloet wegen seines Anteils von einem Drittel oder der Hälfte die ganze oder halbe Mast oder die "Ryss" oder Nachmast für sich allein beanspruchte. Nunmehr wird folgende Aufteilung vereinbart, wobei jeder Platz namentlich abgeschnadet und jedem sein Quantum an den vorhandenen Eichbäumen zugeteilt wird. Über dem Dorf von der Balmermark bis zu dem in zwei Armen fließenden Twissel-Siepen werden nach Osten hin die dort befindlichen Eichbäume und die Mast dem von Cloedt überlassen. Die Birken in der Mark, die vom Pastor und den Vorgängern des von Cloedt von den privat zugehörigen Bergen abgeteilt wurde, stehen den Bauern als Brandholz zur Verfügung, wie es uralter Brauch ist. Der eine Arm des Siepen, der in den Ländern des Godtschalk Berman entsteht, gehört somit privat dem von Cloedt, der andere Arm, der aus dem Bremschedt herausflieießt, gehört bis zum Zusammenfluß den drei Parteien, nämlich dem Stift, dem Pastor und dem von Stockhausen, nach Westen zu. Vom Zusammenfluß des Siepens bis zum Huttenkampf gehören nach Osten zu die Eichen dem von Cloedt, jenseits des Siepens nach Westen den drei Interessierten. Vom Siepen den Huttenkampf schnurgerade bis auf den Kotthovers Weg bleibt nach Osten alles dem von Cloedt, nach Westen den drei Interessierten. Der Kotthovers Weg scheidet unter den Kämpen des Lambert Fredeböling, jetzt Caspar Schniders, bis in das Dorf Remblinghausen am Hofe des gen. Lambert vorbei die beiden Parteien. Was über dem Weg ist nach Süden oder Nordosten gehört dem von Cloedt, alles nach Nordwesten und Norden der anderen Partei. Unter dem Dorf von der Balmer Mark bis an den Touschhagen, bis an den Wiesenplatz gen. der Houel, bis auf die Knippe mit dem Remblinghauser Broich fallen alle Eichen und Gehölz, die vorher in die Eichenfeldmark gehörten, nunmehr allein an den von Cloedt und seine Erben. Vom Touschhagen einschließlich nach Norden bis an die Hellinghauser Mark, vom Hoffel einschließlich bis an die Horbeker Mark und alles, was jenseits des Dorfes nach Westen sich an Eichengehölz befindet, was vorher zur Feldmark gehörte, fällt den Dreien zu. Alle Eichen wurden gezählt und numeriert, insgesamt 2609 Stämme. Den drei Interessenten fallen 1268 Stämme zu, und zwar am Touschhagen 73 Bäume, in der Luttingheim 76, in dem Leueshoel 74; die große und kleine Steinrucke hat 52, die Dicke Dornen 96, die Harschrucke 94, die Hulschenbecke 237, die Endert 413; vom Huttenkampf bis an die Horbecker Schnee zwischen Sachten (Sagten) Land und dem Beringker Kampf 153. Diese Bäume und diese Plätze gehören dem Stift Meschede wegen des Schultenhofes Sargten, der Pastorat und dem von Stockhausen wegen des Berghofes im Dorf Remblinghausen. Der Anteil des von Cloedt erstreckt sich auf 1341 Bäume: vom Kotthovers Weg bis an die Schledden und Huttenkampf 216, im Wickenbroich und Steinknocken bis an des Beckers großen Kamp 100, durch des Schmidtmans Kamp bis an die Hennen-Wiese 187, hinter der Hennen-Wiese bis an den Voegelsang auf dieser Seite des Siepens nach Osten, der zwischen der Endert und Vogelsang hinabfließt, 137, auf dem Vogelsang von dem Land, das jetzt zu dem Lex-Gut gehört, bis an des Beckers Wiesen 121, von des Drosten Wiese an bis in die Astmecker Wiese 190, in der Astmecke 72, von der Knippen bis an des Pastors Broich 120, im Erlenbusch 154 und in dem Creutze 44 Bäume. Obwohl die Zahl der Bäume des von Cloedt die der anderen Partei um 72 überschreitet, verzichtet diese auf weitere Ansprüche. In ihrem Anteil sind das Kapitel zu Meschede, der Pastor und der Richter Timon Dietherich von Stockhausen insgesamt, Johan Kamphouer, der Becker, der Schleden und Rotger Schmidman neben Caspar Schniedern gen. Fredeboling jeder zur vollen Mast mit zwei Schweinen, zur halben Mast mit einem Schwein berechtigt. Wenn ein Eichbaum umfällt oder abgehauen wird, so steht es jeder Partei frei, an diese Stelle junge "Potten" zu pflanzen und den Platz zu verbessern, ohne Rücksicht darauf, welcher Partei der Grund zukommt. Da das adelige Gut des von Cloedt Lehen der Propstei zu Meschede ist, bittet man den Bevollmächtigten des Propstes um Zustimmung.