David Eitl von Khnering zum Mes [Ober- oder Unterknöringen?], Pfleger zu Teisbach, stellt als vom Herzog und Rat in dieser Sache verordneter Kommissar auf Bitte der Priorin Dorothea Schmalholz und des Konvents von Niederviehbach eine Urkunde über die erfolgte Einigung in der Frage der Nutzung einer Urfahr an der Isar, im Fischlehen des Klosters, die Andreas Rormair zu Wörth [a.d.Isar] als Vormund für die Aman-Kinder zu Wörth innehat, aus. Die Aman-Kinder bzw. ihr Vormund erhalten das Recht, den Flussarm, der zu ihren zwei Gütern und Häusern führt, ein- bis zweimal pro Woche an einem mit den Klosterfischern abgestimmten Tag zum transport von Heu und Holz zum Eigenbedarf zu nutzen. Zuwiderhandlungen einer der beiden Parteien belegt der Pfleger mit einer an den Herzog zu zahlenden Strafgebühr von 20 Pfund Pfennigen.;. S: David Eitl von Khnering zum Mes [Ober- oder Unterknöringen?], Pfleger zu Teisbach