Joachim Graf zu Fürstenberg (voller Titel), kaiserlicher Rat, und Wilhelm Graf und Herr zu Zimmern (voller Titel), beurkunden als Vormünder der beiden Junker Georg und Froben Grafen zu Helfenstein, Freiherren zu Gundelfingen, beurkunden: Eva Frenckel von Neufra, die eheliche Tochter von Veit Frenckel und Ursula Malen Breyin, jetzt zu Wilflingen wohnhaft, die ihren Vormundsöhnen als Leibeigene verpflichtet gewesen ist, hat sich am Tag der Ausstellung dieser Urkunde mit 3 fl aus der Leibeigenschaft gelöst, deren Bezahlung bestätigt wird. Eva Frenckler und alle von ihrem Leib geborenen Kinder werden dadurch von allen Leibeigenschaftsfällen, Hauptrechten, Steuern, Fastnachtshennen und allem anderen frei gesprochen. Sie kann nun bei allen Herren, Städten oder auf dem Land Schutz und Schirm annehmen und ihr Wesen nach ihrem Gefallen ordnen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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