1512 Mai 26 (Mittwoch nach Urban), Stuttgart Herzog Ulrich von Württemberg, Selbstverkäufer, Vogt, Bürgermeister, Richter und Gemeinde der Stadt Tübingen als Mitverkäufer, verkaufen an Werner und Margretha, Kinder des Meisters Hans Zweifel ("Zwyffell"), Stadtschreibers zu Tübingen, und seiner verstorbenen ersten Hausfrau Margretha Schneerin, um 400 rheinische Gulden auf Wiederkauf 20 rheinische Gulden jährliche Gült aus den Einkünften von Stadt und Amt Tübingen, die am Urbanstag (25. Mai), in der Woche davor oder danach nach Tübingen, Reutlingen oder Rottenburg bezahlt werden sollen. - Sr.: Die Aussteller. Ausf., Perg.; 2 Siegel abgegangen
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1512 Mai 26 (Mittwoch nach Urban), Stuttgart Herzog Ulrich von Württemberg, Selbstverkäufer, Vogt, Bürgermeister, Richter und Gemeinde der Stadt Tübingen als Mitverkäufer, verkaufen an Werner und Margretha, Kinder des Meisters Hans Zweifel ("Zwyffell"), Stadtschreibers zu Tübingen, und seiner verstorbenen ersten Hausfrau Margretha Schneerin, um 400 rheinische Gulden auf Wiederkauf 20 rheinische Gulden jährliche Gült aus den Einkünften von Stadt und Amt Tübingen, die am Urbanstag (25. Mai), in der Woche davor oder danach nach Tübingen, Reutlingen oder Rottenburg bezahlt werden sollen. - Sr.: Die Aussteller. Ausf., Perg.; 2 Siegel abgegangen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 409 L Bü 217
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 409 L Tübingen W
Tübingen W >> 1 Akten >> 1.6 Güter-, Gefäll- und Steuersachen >> 1.6.2 Zehnten, Zinse und Gülten
1512 Mai 26
Rückvermerke: 1. 1652 September 4
Anna Barbara, Witwe des ehemaligen
Visitationsskribenten Johann Ludwig Heller,
und Johann Christof Walch, Doktor beider
Rechte, württembergischer Kanzleiadvokat,
quittieren den zum kleinen Ausschuß
verordneten gemeinen Prälaten und der Landschaft
den Empfang von 133 Gulden 20 Kreuzer Kapital
und den daraus verfallenen Zinsen, die Anna
Barbara Hellerin "auf dieser Verschreibung"
besessen hat.
Mit eigenhändiger Unterschrift der A.
2. 1652 September 29 (Michaelis), Stuttgart
Doktor Johann Christoff Walch quittiert
dasselbe im Namen seines Sohnes Magister Hans
Dietrich Walch, Diakon zu Rosenfeld. Mit
eigenhändiger Unterschrift des Ausstellers.
Anna Barbara, Witwe des ehemaligen
Visitationsskribenten Johann Ludwig Heller,
und Johann Christof Walch, Doktor beider
Rechte, württembergischer Kanzleiadvokat,
quittieren den zum kleinen Ausschuß
verordneten gemeinen Prälaten und der Landschaft
den Empfang von 133 Gulden 20 Kreuzer Kapital
und den daraus verfallenen Zinsen, die Anna
Barbara Hellerin "auf dieser Verschreibung"
besessen hat.
Mit eigenhändiger Unterschrift der A.
2. 1652 September 29 (Michaelis), Stuttgart
Doktor Johann Christoff Walch quittiert
dasselbe im Namen seines Sohnes Magister Hans
Dietrich Walch, Diakon zu Rosenfeld. Mit
eigenhändiger Unterschrift des Ausstellers.
1 U
Archivale
Heller; Anna Barbara
Heller; Johann Ludwig
Schneerin, Margretha
Walch; Hans Dietrich, Diakon
Walch; Johann Christof, Dr. beider Rechte, württ. Kanzleiadvokat
Zweifel (Zwyffell); Margretha
Zweifel (Zwyffell); Werner
Zwyfell; Hans, Stadtschreiber
Reutlingen RT
Rosenfeld BL
Rottenburg am Neckar TÜ
Tübingen TÜ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ
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- Tübingen W (Bestand)
- 1 Akten (Gliederung)
- 1.6 Güter-, Gefäll- und Steuersachen (Gliederung)
- 1.6.2 Zehnten, Zinse und Gülten (Gliederung)