Öffentliche Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen.- Schriftwechsel, Stellungnahmen, Regelungen
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BArch DP 1/7819
BArch DP 1 Ministerium der Justiz
Ministerium der Justiz >> DP 1 Ministerium der Justiz, Deutsche Justizverwaltung (DJV)/ MdJ bis 1952 >> Hauptarbeitsgebiet III: Gesetzgebung, Zentralverordnungsblatt, Öffentlichkeitsarbeit >> Abteilung 5: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzesarchiv
(1937) 1947 - 1955
Enthält u.a.:
Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von SMAD-Befehlen in den Landesgesetzblättern
Gemeinsame Anordnung der DWK und der DJV über öffentliche Bekanntmachungen
Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen
Schaffung eines Bekanntmachungsorgans für die DDR ("Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik")
Ablehnung der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen aus der DDR in Fachzeitschriften der Bundesrepublik Deutschland
Verbesserungsvorschlag von Viktor Gaszak (OLG Halle/ Saale) zur Einsparung von Veröffentlichungsgebühren in Gesetz- und Amtsblättern
Liste gesetzlicher Vorschriften, die eine öffentliche Bekanntmachung vorsehen
Rundverfügung Nr. 50/53 des MdJ (Vereinfachung der gerichtlichen Bekanntmachungen im Zentralblatt).- Erarbeitung, Auslegung
Verordnung über die Verkündung von Gesetzen und Veröffentlichung von anderen Bestimmungen und Bekanntmachungen
Anordnung über die Form von öffentlichen Bekanntmachungen durch die Justizorgane
Auslegung des Artikels 85 der Verfassung der DDR (Ausfertigung und Verkündigung von Gesetzen)
Enthält auch:
Gesetz der Freien Stadt Danzig über die Gewährung von Straffreiheit vom 10. Nov. 1937
Überarbeitung des Artikels für die Zeitung "Neuer Tag", "Das Amt des Schöffen in der DDR - der Ausdruck der Demokratie"
Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 1, Präsidium des Ministerrats der DDR (Hrsg.), Berlin, 10. Jan. 1955
Verfügungen und Mitteilungen des MdJ, Nr. 16, Berlin, 1. Sept. 1955
Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von SMAD-Befehlen in den Landesgesetzblättern
Gemeinsame Anordnung der DWK und der DJV über öffentliche Bekanntmachungen
Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen
Schaffung eines Bekanntmachungsorgans für die DDR ("Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik")
Ablehnung der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen aus der DDR in Fachzeitschriften der Bundesrepublik Deutschland
Verbesserungsvorschlag von Viktor Gaszak (OLG Halle/ Saale) zur Einsparung von Veröffentlichungsgebühren in Gesetz- und Amtsblättern
Liste gesetzlicher Vorschriften, die eine öffentliche Bekanntmachung vorsehen
Rundverfügung Nr. 50/53 des MdJ (Vereinfachung der gerichtlichen Bekanntmachungen im Zentralblatt).- Erarbeitung, Auslegung
Verordnung über die Verkündung von Gesetzen und Veröffentlichung von anderen Bestimmungen und Bekanntmachungen
Anordnung über die Form von öffentlichen Bekanntmachungen durch die Justizorgane
Auslegung des Artikels 85 der Verfassung der DDR (Ausfertigung und Verkündigung von Gesetzen)
Enthält auch:
Gesetz der Freien Stadt Danzig über die Gewährung von Straffreiheit vom 10. Nov. 1937
Überarbeitung des Artikels für die Zeitung "Neuer Tag", "Das Amt des Schöffen in der DDR - der Ausdruck der Demokratie"
Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 1, Präsidium des Ministerrats der DDR (Hrsg.), Berlin, 10. Jan. 1955
Verfügungen und Mitteilungen des MdJ, Nr. 16, Berlin, 1. Sept. 1955
Deutsche Justizverwaltung (DJV), 1945-1949
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:45 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) (Tektonik)
- Justiz (Tektonik)
- Ministerium der Justiz (Bestand)
- DP 1 Ministerium der Justiz, Deutsche Justizverwaltung (DJV)/ MdJ bis 1952 (Gliederung)
- Hauptarbeitsgebiet III: Gesetzgebung, Zentralverordnungsblatt, Öffentlichkeitsarbeit (Gliederung)
- Abteilung 5: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzesarchiv (Gliederung)