Heiratsabrede zwischen Jakob Wurmser von Schaffoltzheim und Maria Salome von Hagenbach, Tochter des +Melchior Burkhart von Hagenbach und der Margarete von Kippenheim, in Anwesenheit und mit Zustimmung von Ludwig Wurmser von Schaffoltzheim, Arbogast Rechberger, Stettmeister zu Straßburg, und Peter von Virdenheim, Vettern und Schwäger des Hochzeiters, sowie Hans Jakob von Ostein, für sich selbst und als Bevollmächtigter des Hans Albrecht von Hagenbach, Bruders der Braut, Hans Christoph von Hagenbach und Hans Albrecht von Kippenheim, Vettern, Schwäger und Freunde der Braut. Die Eheleute unterstehen, auch hinsichtlich ihrer Hinterlassenschaft, den Gewohnheiten und dem Herkommen des Adels im Unterelsass. Der Bräutigam gibt 1000 fl. zu Brautlaufwidum, 1 fl. zu 15 b gerechnet, und soll diese entsprechend versichern, ferner 300 fl. zu Morgengabe, 1 fl. zu 63 xern gerechnet, über welche die Frau und ihre Erben frei verfügen können. Außerdem soll er, nach dem Brauch des Adels im Unterelsass, seiner Frau ein beliebiges Kleinod schenken. Sollte der Ehemann vor seiner Frau sterben, so kann diese, nach dem Brauch des Adels im Unterelsass, solange sie Witwe bleibt, ihren Wohnsitz entweder in dem Haus zu Straßburg in Vasant Gaß nehmen, welches Junker Daniel und Ludwig Wurmser, Jakobs Vettern, diesem auf 2 bis 3 Jahre, bis er einen eigenen Sitz beschafft hat, zur Verfügung gestellt haben, oder in dem inzwischen erkauften Haus wohnen. Sagen ihr beide Häuser nicht zu, so soll man ihr jährlich 25 fl., zu 15 b oder 60 xern gerechnet, als Wohngeld auszahlen. Hans Jakob von Ostein und Hans Albrecht von Kippenheim haben zugesagt, dass die Braut ihrem Ehemann ebenfalls 1000 fl. zubringen wird, 1 fl. zu 15 b gerechnet. Beide Teile sollen ihren sonstigen Besitz zusammenlegen. Vom Zugewinn stehen dem Mann 2 Teile, der Frau ein Teil zu. Der Bräutigam verspricht, die 1000 fl. zu jährlich 50 fl., die er auf Mariae Verkündigung von dem Fürstentum Neuwenburg an der Donau erhält, zu versichern und die 300 fl. auf die 12 fl., welche er jährlich von Jakob Hüffel, Amtmann zu Marckelsheim, einnimmt, die Braut versichert ihrerseits den Bräutigam auf die 80 fl., welche sie jährlich auf Martini von der kurfürstlichen Pfalz erhält. Beide räumen dem überlebenden Partner das volle Nutzungsrecht auf Lebenszeit ein, die Gelder sollen dann auf die Kinder oder Erben übergehen. Or. Perg. lib. 6 Bll., davon 1 unbeschr. 10 S.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...