Abt. 324.10 Katasteramt Kiel (Bestand)
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Abt. 324.10
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußische Verwaltung 1867 bis 1946 >> Abt. 324 Katasterämter
Geschichte des Bestandsbildners: Das Katasteramt Kiel wurde 1876 unter Einberufung des ersten Katasteramtsleiters Karl Beeck gegründet.
Dessen Zuständigkeit ging 1902 im Zuge der Einrichtung der Katasterämter Kiel I. (Erster Leiter: Karl Petersen) und Kiel II. (Erster Leiter: Karl Beeck) auf diese über. 1907 wurde zusätzlich das Katasteramt Kiel III. (Erster Leiter: Gustav Seydel) gegründet. Wie lange dieses Bestand hatte, konnte noch nicht abschließend ermittelt werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Katasterämter Kiel I. und Kiel II. sind vermutlich innerhalb der Jahre 1935 und 1938 zum Katasteramt Kiel zusammengelegt worden.
Geschichte des Bestandsbildners: 2005 wurde es offiziell aufgelöst und ein neues, größeres Katasteramt Kiel wurde durch die Verschmelzung der bisherigen Katasterämtern Rendsburg, Plön, Kiel und Teilen des Katasteramts Neumünster gebildet. Der Zuständigkeitsbereich belief sich ab diesem Zeitpunkt auf die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie auf die Landeshauptstadt Kiel. Außenstellen waren nicht mehr vorgesehen.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand 15.04.2025
Geschichte des Bestandsbildners: 2005 erfolgte schließlich die Bildung eines größeren Katasteramtes in Kiel aus den bisherigen Katasterämtern Rendsburg, Plön und Kiel und Teilen des Katasteramts Neumünster. Außenstellen waren nicht mehr vorgesehen.
Dessen Zuständigkeit ging 1902 im Zuge der Einrichtung der Katasterämter Kiel I. (Erster Leiter: Karl Petersen) und Kiel II. (Erster Leiter: Karl Beeck) auf diese über. 1907 wurde zusätzlich das Katasteramt Kiel III. (Erster Leiter: Gustav Seydel) gegründet. Wie lange dieses Bestand hatte, konnte noch nicht abschließend ermittelt werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Katasterämter Kiel I. und Kiel II. sind vermutlich innerhalb der Jahre 1935 und 1938 zum Katasteramt Kiel zusammengelegt worden.
Geschichte des Bestandsbildners: 2005 wurde es offiziell aufgelöst und ein neues, größeres Katasteramt Kiel wurde durch die Verschmelzung der bisherigen Katasterämtern Rendsburg, Plön, Kiel und Teilen des Katasteramts Neumünster gebildet. Der Zuständigkeitsbereich belief sich ab diesem Zeitpunkt auf die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie auf die Landeshauptstadt Kiel. Außenstellen waren nicht mehr vorgesehen.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand 15.04.2025
Geschichte des Bestandsbildners: 2005 erfolgte schließlich die Bildung eines größeren Katasteramtes in Kiel aus den bisherigen Katasterämtern Rendsburg, Plön und Kiel und Teilen des Katasteramts Neumünster. Außenstellen waren nicht mehr vorgesehen.
Bestand
Literatur: Helmut Meyer: Die Leiter der preußischen Katasterämter bis 1939. [Ohne Ort] 2013.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ