Bischof Heinrich von Augsburg verleiht Abt Joachim von Kloster Rot das Recht, die Pfarreien zu Amendingen und Kardorf bei Vakanz mit Ordensgeistlichen zu besetzen. Dafür hat der Abt von Rot bei seinem Amtsantritt 30 fl rheinisch zu entrichten, ohne die anderen Rechte des Augsburger Bischofs zu beeinträchtigen. Gegeben zu Augsburg, am 9. Tag.... (Rest fehlt) Besiegelt mit dem bischöflichen Siegel. Orig. Perg., zerrissen, rechter unterer Teil fehlt., 1 S. fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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