Gebhard von der Hude bekennt, daß ihm das Gericht in St. Jürgensland vom Kloster Lilienthal nur aus freiem Willen, und nicht aus Schuldigkeit verliehen sei, und er daher zu jeder Zeit ohne einigen Wiederspruch dasselbe dem Kloster wieder abtreten wolle.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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