Papst Eugen IV. genehmigt Graf Kraft von Hohenlohe und seiner Gemahlin Margarete, geb. Gräfin von Öttingen, dass sie auch außerhalb der Kirche hinter verschlossenen Türen eine Messe hören dürfen; ausgestellt Rom, 29. Juni 1433; Pergament, Siegel: fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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