Kläger: Johann Moller, Domherr zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Friedrich (Joachims Sohn) Moller, Johann (Vincents Sohn) Moller, Dr. der Theologie Heinrich Moller, Eberhard Moller, Bürgermeister, Albert Hackmann, Meyne von Eitzen, Matthias Rheder, Bürgermeister, Matthias Cordes, Hermann Rodenborg, Ratsherr, Joachim Nigele, Lucke von Bergen (Bargen), geb. Moller, Witwe des Hieronymus von Bergen, und Gesche Widemann sowie Joachim und Curt Lampe, sämtlich als Gläubiger des Domherrn Johann Moller in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1582, 1591 et 1607) citationis ad reassumendum (im Prozessverlauf "litis renunciatio" durch einzelne Prozessbeteiligte); Zuständigkeit des Reichskammergerichtes in einem Streit um den Arrest des Hab und Guts des Klägers (unter anderem Brauerben in der Deichstraße und auf dem Neß) wegen Schuldforderungen in Höhe von mehr als 1000 Gulden, um die Bezahlung von Alimenten und um die Einsetzung von Vormündern für die Kinder aus der Ehe des Klägers mit Anna Oldehorst; Einrede des Klägers, dass er als Domherr auf Grund des 1560 geschlossenen Vertrages zwischen Rat und Domkapitel von der städtischen Gerichtsbarkeit befreit sei

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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