Kläger: Johann Moller, Domherr zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Friedrich (Joachims Sohn) Moller, Johann (Vincents Sohn) Moller, Dr. der Theologie Heinrich Moller, Eberhard Moller, Bürgermeister, Albert Hackmann, Meyne von Eitzen, Matthias Rheder, Bürgermeister, Matthias Cordes, Hermann Rodenborg, Ratsherr, Joachim Nigele, Lucke von Bergen (Bargen), geb. Moller, Witwe des Hieronymus von Bergen, und Gesche Widemann sowie Joachim und Curt Lampe, sämtlich als Gläubiger des Domherrn Johann Moller in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1582, 1591 et 1607) citationis ad reassumendum (im Prozessverlauf "litis renunciatio" durch einzelne Prozessbeteiligte); Zuständigkeit des Reichskammergerichtes in einem Streit um den Arrest des Hab und Guts des Klägers (unter anderem Brauerben in der Deichstraße und auf dem Neß) wegen Schuldforderungen in Höhe von mehr als 1000 Gulden, um die Bezahlung von Alimenten und um die Einsetzung von Vormündern für die Kinder aus der Ehe des Klägers mit Anna Oldehorst; Einrede des Klägers, dass er als Domherr auf Grund des 1560 geschlossenen Vertrages zwischen Rat und Domkapitel von der städtischen Gerichtsbarkeit befreit sei
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Kläger: Johann Moller, Domherr zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Friedrich (Joachims Sohn) Moller, Johann (Vincents Sohn) Moller, Dr. der Theologie Heinrich Moller, Eberhard Moller, Bürgermeister, Albert Hackmann, Meyne von Eitzen, Matthias Rheder, Bürgermeister, Matthias Cordes, Hermann Rodenborg, Ratsherr, Joachim Nigele, Lucke von Bergen (Bargen), geb. Moller, Witwe des Hieronymus von Bergen, und Gesche Widemann sowie Joachim und Curt Lampe, sämtlich als Gläubiger des Domherrn Johann Moller in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1582, 1591 et 1607) citationis ad reassumendum (im Prozessverlauf "litis renunciatio" durch einzelne Prozessbeteiligte); Zuständigkeit des Reichskammergerichtes in einem Streit um den Arrest des Hab und Guts des Klägers (unter anderem Brauerben in der Deichstraße und auf dem Neß) wegen Schuldforderungen in Höhe von mehr als 1000 Gulden, um die Bezahlung von Alimenten und um die Einsetzung von Vormündern für die Kinder aus der Ehe des Klägers mit Anna Oldehorst; Einrede des Klägers, dass er als Domherr auf Grund des 1560 geschlossenen Vertrages zwischen Rat und Domkapitel von der städtischen Gerichtsbarkeit befreit sei
211-2_M 75 Teil 2
M 4030
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> M
1549-1608
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Augspurger (1578), Dr. Johann Jacob Kremer (1582), Dr. (Johann Philipp) Hirter (1603). Beklagte: Dr. Christoph Behem und Dr. Johann Gödelmann (1578), Lt. (Hartmann) Kogman (1693).- Instanzen: 1. (Niedergericht 1577). 2. Obergericht 1577-1578. 3. Reichskammergericht 1578-1608.- Darin: Schuldverschreibungen des Klägers und seines Vater Joachim Moller, Ratsherr, zum Teil unter Verpfändung eines Hofes in Hamm, sowie Zessionen dieser Obligationen und Quittungen über den Empfang von Schuldenrückzahlungen aus der Zeit 1549-1577; Ehezärter von 1556 zwischen dem Kläger und Anna Oldehorst; Ehezärter von 1569 zwischen dem Kläger und Gesche von Eitzen; Abrechnung über Rentenzahlungen 1572-1578; Vergleiche von 1577, 1578 und 1587 zwischen einzelnen Prozessbeteiligten; Auszug aus dem Denkelbuch von 1591 über die Verwaltung des Vermögens des verstorbenen Klägers; Urteile aus anderen Prozessen über ähnliche Streitfragen 1562-1566; Schreiben von 1582 des Rats der Stadt Hamburg an den Rat der Stadt Rostock über die Haftung der Ehefrauen für die Schulden ihres Mannes.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11271 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:56 MEZ