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Urkunde Nr. 273a
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Ottho Lengenagel, Dr. der Rechte, und Rutgher Hudde für Henrich Wendelinck einerseits und Bertolt van Wylsum und Johan Kasse für Jungfer Ghesa van Wylsum (Witwe des verstorbenen Hans Wendelinck) und ihre Kinder andererseits bekennen, dass der verstorbene Hans Wendelinck von seinem Bruder Henrich Wendelinck Geld erhalten hat, das seine Witwe zum Teil zurückgezahlt hat, sodass noch eine Restschuld von 550 Goldgulden bleibt, von der ab 1573 50 Goldgulden jährlich zurückgezahlt werden sollen.
Pergament-Urkunde; Siegel des Ottho Lengenagel, beschädigt; Siegel des Rutger Hudde, beschädigt; Siegel des Bertolt van Wylsum, beschädigt; Siegel des Johan Kasse, beschädigt