Konrad Altvater, B. zu Winnenden, wegen leichtfertiger Mißachtung eines am 4. März des Jahres 1556 über ihn gefällten Gerichtsurteils erneut gef., vom Vogt peinlich angeklagt und laut herzoglichen Befehls dazu verurteilt, daß es bei dem vorigen Urteil verbleiben, er "mundtot" gemacht und der Verwaltung seiner Güter entsetzt werden solle, schwört U. und gelobt eidlich, die Artikel des Urteils zu befolgen. Im Rückfall soll er vom Nachrichter mit Ruten von einem Tor zum anderen geschlagen werden und ohne obrigkeitliche Erlaubnis das Amt Winnenden nicht mehr verlassen dürfen. Der A. war im März d.J. als Verschwender seiner Habe enthoben, auch wegen Treulosigkeit vom Stadtgericht Winnenden zum Verbot des Waffentragens und Wirtshausbesuchs in und außerhalb des Amts verurteilt worden. Er hatte s. Zt. von der Stadt einen Kurator erhalten unter der Androhung, daß er bei einem Bruch des Gerichtsurteils "mundtot" gemacht würde.