Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Klage des Kaspar Horstman ./. seine Halbschwester Katharina Loerman, Magd des Johan Hense. Parteien streiten sich um den Nachlass ihrer Mutter. Die Eltern des Klägers waren Herman Horstman und Margarete zur Bracht.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Klage des Kaspar Horstman ./. seine Halbschwester Katharina Loerman, Magd des Johan Hense. Parteien streiten sich um den Nachlass ihrer Mutter. Die Eltern des Klägers waren Herman Horstman und Margarete zur Bracht.
Enthält: Als Zeugen werden vernommen: 1. Johan zur Bracht in Albersloh, 40 J. alt; 2. Berndt zur Bracht, 46 J. alt; 3. Melchior Ryck zu St. Mauritz, 50-60 J. alt; 4. Maria zum Brüggehaus, Frau Henrich Stockman, 53 J. alt; 5. Wandmacher Herman Hukenbeck, 50-60 J. alt. Erwähnt werden Johan Schencking zu Beveren; Gödeke Schencking; Wilhelm Schencking, Bischof zu Osnabrück; Herman Achterman; Hans Lache; Bernard von Westerholt, Propst zu St. Mauritz; Johan Lütke-Pleister; Berndt Rökelose.