Search results
  • 3 of 920

Johann Rode bekennt Landgraf Wilhelm von Hessen und Graf Johann von Nassau, dass er sich mit Meffart von Waldmannshausen und Meffart von Brambach, Amtleuten zu Ellar, wegen eines Kindgedings dahingehend verständigt hat, dass der gemeinsame Leibeigene Junge Henne zu Heuchelheim (Huchelem) sich mit der gemeinsamen Leibeigenen Elsgin, Cristgis Tochter zu der Walkmühle, verheiratet und beide mit Diensten und Beden auf das Haus Ellar gehören, die übrigen Kinder aber Johann Rode zustehen.

Show full title
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Data provider's object view
Loading...