Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht als Oberherr an Grund und Boden der Stadt Umstadt das Nießbrauchrecht an dem dortigen alten und kürzlich angelegten neuen Wassergraben zur Stadtbefestigung. Sie dürfen dort Fischweiden anlegen oder ihn anderweitig zum Nutzen der Stadt gebrauchen. Von den daraus entstehenden Einnahmen sollen sie Wächter, Pförtner und andere bestellen und entlohnen. Weitere Regelungen und Einschränkungen bestimmen unter anderem, dass die Stadt für den Erhalt zu sorgen hat.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner