1.) Ein Burglehen auf der Burg Wanfried [Burg auf der Gemarkung der Stadt Wanfried, Werra-Meißner-Kr.]; 2.) das, was die 1516 Belehnten zu Reichen...
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Urk. 14, 2728
A I u, von Boyneburgk-Bischhausen sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Boyneburg Bischhausischer und Laudenbachischer Linie Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe B >> Bl-Bo >> Boyneburg, von >> 1500-1549
1516 April 01
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Ein Burglehen auf der Burg Wanfried [Burg auf der Gemarkung der Stadt Wanfried, Werra-Meißner-Kr.]; 2.) das, was die 1516 Belehnten zu Reichensachsen [Ortsteil der Gem. Wehretal, Werra-Meißner-Kr.] vor dem Leichenberg haben; 3.) die Vogelsburg [Domäne auf der Gemarkung der Stadt Eschwege, Werra-Meißner-Kr.]; 4.) das, was die 1516 Belehnten zu Eschwege [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] haben; 5.) Laudenbach [Stadtteil von Großalmerode, Werra-Meißner-Kr.] mit Gericht und Rechten; 6.) das Vorwerk zu Röhrda [Ortsteil der Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Kr.] mit seinem Zubehör; 7.) der Anteil der von Boyneburg an Schnellmannshausen [Stadtteil von Treffurt, Wartburgkr.]; 8.) das, was die 1516 Belehnten zu Frieda [Ortsteil der Gem. Meinhard, Werra-Meißner-Kr.] und unter der (Epschen Kule) haben; 9.) das, was die 1516 Belehnten zu Harmuthshausen [Hof auf der Gemarkung Datterode, Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Kr.] (Haddemarshausen) unter der Burg Boynebug und zu Schickenberg [Wüstung auf der Gemarkung Krauthausen, Stadt Sontra, Werra-Meißner-Kr.] (Schickeberg) haben; 10.) das, was die 1516 Belehnten zu Krauthausen [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.] haben; 11.) der Anteil der 1516 Belehnten an Wichmannshausen [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.]; 12.) Rimoldshain [Wüstung auf der Gemarkung Reichensachsen, Gem. Wehretal, Werra-Meißner-Kr.] auf dem (Weitfelde); 13.) das, was die 1516 Belehnten zu Sontra [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] haben; 14.) die Hälfte von Röhrig [Wüstung auf der Gemarkung der Stadt Sontra, Werra-Meißner-Kr.] (Roris); 14.) das, was die 1516 Belehnten zu Rockensüß [Ortsteil der Gem. Cornberg, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] haben; 15.) Rudolfshausen [Wüstung auf der Gemarkung der Gem. Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.] (Rudelshusen) mit Gericht, Rechten und Zubehör. Alle Lehnsstücke sind von den Vorfahren der 1516 Belehnten auf die Belehnten gekommen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Boyneburg, Reinhard von Boyneburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Boyneburg, Reinhard von Boyneburg
Belehnte/r: Hans von Boyneburg, Konrad von Boyneburg, Rabe von Boyneburg für sich und seine Brüder und Reinhard von Boyneburg, Vettern und Brüder
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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