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Konrad von Freyberg von Eisenberg zu Altheim, Eglof von Rietheim zu Kaltenburg und Remshart (Rinshart), Laux von Reischach zum Mägdeberg, kaiserlicher Rat und Vogt der Herrschaft Bregenz, und Hans Jakob von Schienen, Meier des Stifts Säckingen, entlassen als verordnete Vormünder der Helena, der nachgelassenen ehelichen Tochter Ferdinands von Freyberg von Eisenberg zu Kißlegg, Christina Miller, die eheliche Tochter des Hans Miller und der Katharina Kebecht zu Reipertshofen (Reippertzhofen), gegen eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihres Mündels Leibherrschaft. Die Aussteller entbinden genannte Christina von ihrem Eid, sprechen sie mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern von ihrer bisherigen Eigenschaft und den aus dieser erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren auch namens möglicher Amtsnachfolger sowie der Erben ihrer Pflegetochter, dass sie Christina oder deren Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nicht mehr behelligen werden, und gewähren derselben ab sofort freien Zug im ganzen heiligen Reich, wo sie bei Fürsten, Herren, in Städten oder auf dem Land Wohnung nehmen mag, unbehindert durch sie, ihre Pflegetochter oder deren Erben. Sofern Christina in der Herrschaft Kißlegg liegende Güter besitzen oder ihr oder ihren Nachkommen solche erblich anfallen sollten, dürfen sie dieselben weder behalten noch sie an Auswärtige verkaufen oder hingeben, sondern müssen solche gedachter Helena von Freyberg, deren Erben oder deren armen Leute anbieten und sich selbst mit Geld abfinden lassen. Sollten Christina oder deren Erben jemals in gerichtliche Auseinandersetzungen mit Helena, deren Erben oder armen Leuten verwickelt werden, müssen sie deren ordentlichen Gerichtsstand unbedingt respektieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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