Tätlichkeiten (Schusswaffengebrauch) mit Körperverletzung nach Beleidigung
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GerKer, 520
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 5 Schwere Kriminalität >> 5.2 Schwere Körperverletzung
1736 - 1737
Enthält: Als in der Nacht vom 29. auf den 30.9.1736 Bartholomäus Beyenburg mit seinen Kameraden Reiner Kurffgen, Philipp Eyffeler und Anton Simons im Haus seiner Mutter, der Witwe Beyenburg, beim Gelage saß, zog draußen eine Gruppe von Männern um den Halfen Johannes vom Kloster Bottenbroich auf, die ihn mit "Hurensohn" und ähnlich schlimmen Worten beschimpfte. Beyenburg lief daraufhin in sein Zimmer im oberen Stockwerk und schoss mit einer Pistole aus dem Fenster auf die im Dunkeln stehenden Männer. Als diese nicht von ihren Schmähungen abließen, sondern der Klosterhalfe sogar einen Stein zurückwarf, setzte Beyenburg einen Schuss mit einer Schrotflinte nach. Dabei traf er den Müllersknecht Heinrich Vlatten in den Fuß. Die Gruppe zog sich bis an Peter Beyenburgs Haus zurück und wiederholte dort ihre Schimpfworte. Auf Antrag Bartholomäus Beyenburgs untersucht der fiskalische Anwalt das Geschehen. Er verhört die Zeugen Reiner Kurffgen, Eyffeler und Simons und die vom Kläger Beschuldigten: den Klosterhalfen Johannes, Rutger Dusterwalt, Heinrich Axer, Peter und Wilhelm Nelsbach, Peter Kuicks, Johann Adam Utzerath, Wilhelm Rieff und Peter Kurffgen, die das Geschehene nicht leugnen, ja sogar anschaulich den Wortwechsel schildern, aber jeder für sich nicht beteiligt gewesen sein will. Auch der Chirurg Heinrich Dreesen, der den verletzen Mahlknecht behandelt hat, wird angehört. Ihm geht es vor allem darum, die 10 Rtlr Behandlungskosten und Aufwandsentschädigung zu erhalten. Im abschließenden Urteil werden den Beklagten Strafgelder von 1/2 - 2 Goldgulden auferlegt. Bartholomäus Beyenburg soll für sein Schießen 6 Goldgulden und die Arztkosten sowie den dritten Teil der Prozesskosten bezahlen.
Schriftstücke: 10
Archivale
Axer, Heinrich
Beyenburg - Bartholomäus
Beyenburg - Peter
Beyenburg - Mutter von Bartholomäus
Dreesen, Heinrich, Chirurg
Dusterwalt, Rutger
Eyffeler, Philipp
Johannes, Halfe des Klosters Bottenbroich
Kuicks - Peter
Kurffgen - Reiner
Kurffgen - Peter
Nelsbach, Peter und Wilhelm
Rieff, Wilhelm
Simons, Anton
Utzerath, Johann Adam
Vlatten, Heinrich, Müllersknecht
Arztkosten
Beleidigung
Fiscus
Gerichtskostenrechnung
Tätlichkeiten
Verhörprotokoll
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:28 MEZ