Dienstanweisung zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 79 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung

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Kreisarchiv des Rheinisch-Bergischen-Kreises
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