Ritter Heinrich Amunc von Elkerhausen bekundet seine letztwillige Verfügung, nach der seine Lehengüter seinen Söhnen Heidenrich und Konrad zu gleichen Teilen zufallen sollen, während er sich für seine Lebenszeit noch vorbehält für seine Tochter Irmengard zu sorgen und bei etwaigen ihn betreffenden Notfällen die Güter in Anspruch zu nehmen. Ferner bestimmt er, daß der Sohn, der etwa ein geistliches Einkommen (in dono spirituali) von 20 Mark erwerben sollte, die Lehen dem anderen Bruder allein überlassen soll.