Burg-Gemünden: Schuldbekenntnis Landgraf Heinrichs zu Hessen über siebenzehnhalbhundert 28 rheinische Gulden, die er an Wederholt Heinrich und Her...
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54/19-20
A 3 Burg-Gemünden, 1479-01-27 III, darin II A und III B, darin II B
A 3 Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.38 Burg-Gemünden
1479 Januar 27 III, darin II A und III B, darin II B
Hessen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D.d. Mittwoch nach Sankt Paulstag Conversio 1479
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Burg-Gemünden: Schuldbekenntnis Landgraf Heinrichs zu Hessen über siebenzehnhalbhundert 28 rheinische Gulden, die er an Wederholt Heinrich und Hermann Rawen v. Holzhausen dadurch schuldig worden, dass diese das Schloss Gemünden an der Straße von Valentin v. Merlau mit seinem und Landgraf Ludwig seines Bruders Wissen für 1.220 fl. guter rheinische fl. gelöst und ihm darauf weitere 98 fl. geliehen auch dazu 160 fl. an Hermann v. Nordeck zur Rabenau für ihn bezahlt und ihm zuletzt noch 200 fl. rheinisch bar herausgegeben haben - samt dem Revers von gemeldeten Rawen wegen des für ben. Summe ihnen verpfändeten Schlosses Gemünden an der Straße
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Burg-Gemünden: Schuldbekenntnis Landgraf Heinrichs zu Hessen über siebenzehnhalbhundert 28 rheinische Gulden, die er an Wederholt Heinrich und Hermann Rawen v. Holzhausen dadurch schuldig worden, dass diese das Schloss Gemünden an der Straße von Valentin v. Merlau mit seinem und Landgraf Ludwig seines Bruders Wissen für 1.220 fl. guter rheinische fl. gelöst und ihm darauf weitere 98 fl. geliehen auch dazu 160 fl. an Hermann v. Nordeck zur Rabenau für ihn bezahlt und ihm zuletzt noch 200 fl. rheinisch bar herausgegeben haben - samt dem Revers von gemeldeten Rawen wegen des für ben. Summe ihnen verpfändeten Schlosses Gemünden an der Straße
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:38 MESZ
Namensnennung 4.0 International