Hans Gabriel Werner, David Kurz, Endris Schröckh, Wolf Nickhel, Bernhard Wisenbach, Matthis Hofmann, Hans Volltz und nochmals Bernhard Wisenbach, Einwohner von Weinsberg, Georg Stecher, Michael Lang, Jeorg Rudolff, Hans Betz, WendeLanzl, Hans Feyler, Jung Hans Michel, Philipp Steinbach, Jeorg Michel und Matthis Embhardt, Einwohner von Eberstadt, Jeorg Heckh, Hans Mangollt, Jung Peter Heckh, Jakob Heußer, Endris Hekher und Burkhard Noth, Einwohner von Sülzbach, und Michel Saimer, Einwohner von Grantschen, bestätigen, dass Friedrich, Herzog von Württemberg, ihnen laut jedem einzelnen von ihnen zugefertigten Kaufurkunden bisher der Geistlichen Verwaltung Weinsberg zugehörige Güter für insg. 3476 fl., zahlbar in bestimmter Frist mit Zinsen, verkauft hat. Die Urbarzinsen, insg. 1 fl. 3 ß 9 Pfg., sind als ewige und unablösige Grundlast alljährlich um Martini zu entrichten. Im Falle mehrjähriger Zahlungssäumnis behält sich der Herzog den Einzug der Güter vor. Ebenso beansprucht er das Vorkaufsrecht auf sie. Die Güter sollen freies Eigentum und abgesehen von dem Urbarzins abgabenfrei sein