Georg Mayer, Johannes Jauss und Hans Mayer, liebensteinische Untertanen zu Jebenhausen, bekennen, dass sie von Philipp Albrecht von Liebenstein, Herr zu Jebenhausen, Eschenbach und Schlat, Miterbherr zu Bönnigheim etc. ein Erblehen zu Jebenhausen, das aus 18 Jauchert Acker und 5 Tagwerk Wiesen besteht, mit allen Rechten, Ehehaften, Gewohnheiten und Zugehörden zu rechtem Erblehen unter den folgenden Bedingungen empfangen haben: sie werden ihrem obengenannten Herrn gehorsam und im Fall eines Streits seinem Gericht unterstellt sein; das Lehen, das im wesentlichen dem Ährenbau dienen soll, werden sie auf ewig unzerteilt lassen, noch es verkaufen oder verpfänden; jährlich auf Martini (11. Nov.) zahlen sie dafür als Gült und Zins 7 fl 20 kr Hellerzins, 5 Schöffel 1 Sri 2 1/2 Vlg Hafer und ebensoviel Dinkel in den Kasten ihres Herrn nach Göppingen oder Jebenhausen, u. z. durch Georg Mayer als Träger zu liefern auf ihre Kosten, alles nach neuem Maß; im Veränderungsfall bei einem Anteilnehmer sind 18 fl Weglöse und ebensoviel Handlohn zu entrichten; beim Tod eines der Anteilnehmer soll einer seiner Erben an seiner Statt mit dem Lehen ausgestattet werden. Hat er keine Erben, obliegt es dem Lehnsherrn das Lehen neu zu verleihen oder für den gen. Kaufschilling auszulösen; im Fall von Säumigkeit oder Nichterfüllung der Zahlungen fällt das Lehen heim. Die Aussteller geloben an Eides Statt, sich an die Vereinbarungen zu halten und bitten Johann Justinus Kerner, Bürgermeister und Spitalpfleger zu Göppingen, um Besiegelung und eigenhändige Unterschrift.