Christoph Burggraf von Dohna, Landvogt der Oberlausitz, urteilt im Streit zwischen Nickel von Metzradt auf Herwigsdorf und Georg von Leipzig auf Weißig als Bevollmächtigte des Joachim Böhme auf Horka auf der einen Seite und Christoph Böhme, Bürger zu Bautzen, auf der anderen Seite, betreffend das Aufgeld beim Kauf des Ritterguts Horka.