Abrechnung der Einnahmen (u.a. Dienstgeld, kleiner Küchendienst, Mai- und Herbststeuer, Reichnisse) und Ausgaben (u.a. Besoldung, Materialbeschaffung, Zehrung) der Kästen Weilhart (für die Ämter Hochburg, Neukirchen, Mauerkirchen und St. Georgen) und Ötting (für die Ämter Ötting und Töging) durch das Hofkastenamt Burghausen