Kurfürst Ernst von Köln befiehlt den Einwohnern von Messinghausen, innerhalb von acht Tagen an Kloster Bredelar die rückständigen Pachtzinsen bei Strafe von 10 Goldgulden zu zahlen. Bei Nichtzahlung soll der Richter zu Brilon tätig werden und notfalls pfänden. Brilon

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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