Die Grafen Otto von Eberstein und Simon von Zweibrücken und Markgraf Rudolf I. von Baden geben ihrem treuen Ministerialen Otto von Buchel auf seine Bitten ihre Bewilligung zu der Schenkung, die er um seines Seelenheils Willen der heil. Jungfrau und den Brüdern in Herrenalb mit einem Gütchen in Oberweier, wovon ein jährlicher Zins von 2 Malter Roggen, 4 Unzen Pfennige und 2 junge Hühner gehen, gemacht hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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