Graf Eberhard von Wertheim, seine Frau Katharina und Bürgermeister, Schöffen und Bürger haben vier benannten Bürgern zu Frankfurt 400 kleine Gulden, gen. Florenzier als Leibgeding verkauft und sind überein gekommen, dass die Bürger zu Wertheim von den 500 Pfd. Hellern jährlicher Bede die 400 fl. den Käufern jährlich entrichten sollen. Über diesen Abgang an der Bede wird hiermit quittiert.