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Klage der Frau Johan Precking, geb. Elsa Schürman ./. Henrich Buschman, Fiskus der Domkelnerei wegen eines verbotenen Hauskaufs.
Enthält: Der Beklagte hat i. J. 1611 von dem + Johan Keller, Prokurator am Offizialatgericht ein Haus gekauft. Das Haus liegt auf dem Honekamp zwischen Häusern des Johan Precking, Pastor zu Holthausen, und dem des Henrich Essing. Nach Behauptung der Klägerin war der Beklagte aber nur eine vorgeschobene Person; der eigentliche Käufer war Johan Missing, Kaplan der Domkelnerei. Der Vertrag ist auf den Namen des Beklagten geschrieben, weil es in Münster verboten ist, Häuser an Geistliche zu verkaufen. Missing hat sich als Eigentümer ausgegeben, auch einen Anbau errichtet. Er hat dann das Haus der Klägerin, die mit ihm gewohnt und von ihm Kinder hat, überlassen. Er lebt jetzt in Streit mit ihr und schiebt den Beklagten vor, um sie aus dem Haus zu bekommen. Die Klägerin verlangt Feststellung, dass sie das Haus nicht zu räumen braucht. Der Beklagte wendet ein: er habe das Haus gekauft für sich; Keller habe es von Henrich die Friese erworben; dieser habe das Haus mit einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Nachbarhauses des Gerhard von Suilen, Leutnant im Dienst des Königs von Spanien, belastet; da Keller nicht, wie er versprochen hatte, die Grunddienstbarkeit abgeschafft habe, sei der Kaufvertrag rückgängig gemacht worden. Erwähnt werden Bernard von Detten, Kanonikus in Beckum; Wessel Buschman; Maurermeister Johan Kellier; Zimmermeister Paul Greive.