Berufungssache des Herman Lobach, Beklagter ./. den Kaufhändler Gerhard Hobbelt unterm Bogen, Kläger. Der Beklagte wird als Rechtsnachfolger des Johan Lobach aus der aus den Anlagen ersichtlichen Bürgschaft in Anspruch genommen. Hauptschuldner ist jetzt Dietrich von Galen zu Bispinck.