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Friedrich II., Kurfürst von Sachsen, beurkundet nach Hinzuziehung der Landstände sein Testament. Darin ist unter anderem bestimmt, dass die Vormundschaft über seine Kinder unter Vorbehalt der in der Goldenen Bulle genannten Fälle anstelle des Herzogs Wilhelm III. von Sachsen seine Ehefrau Margaretha, der Römische König Friedrich III. als Obervormund und ein Gremium aus 16 namentlich angeführten Personen [vgl. Nr. 06996, dort 18 Personen] übernehmen soll.

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Sächsisches Staatsarchiv
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