Werden. -Johann Friedrich Wilhelm Freiherr von Syberg zu Kemnade und Wischlingen, Gerichtsherr zu Stiepel, bekundet, dass Abt Bernhard ihn mit dem Hülshof zu Märten samt dessen Zubehören-2 Mühlen, Rotten Meers, zwei Kotten auf dem Berge, Waicke oder Woisthoff, Rindelsheese gen. das Kloster, Drittel eines Kottens auf der Berbe-in den Kirchspielen Lütgendortmund und Bochum zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Friedrich Wilhelm Constantin Ebel, seinen Sekretär, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte J.M. Schmitz, Appellations-Kommissars, und Ludger Albert Lauten, Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten