Kunz Lang zu Liebenreute bekennt, daß er das Gut des Klosters Weingarten in Liebenreute besitzt, das seinem Schwestermann ¿Hans Tentzler verliehen war. Er hat hohe Aufwendungen an Bauwerken ("mit verzymbren") und Vieh ("ross und rinder") auf das Gut gemacht, auch ist Tentzlers Sohn Lipp noch nicht in der Lage, es zu bewirtschaften. Auf Vermittlung der klösterlichen Amtleute Ital Humpis d.J., Jos Ainser und Konrad Bodmer verleiht daher Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten dem Aussteller, seiner Frau und seinen Kindern das Gut von Lichtmeß an für 12 Jahre. Die Beliehenen müssen es in Hubers Weise persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es nicht schlaizen und nichts daraus entfremden. An Zins und Hubgeld ist zu Martini zu entrichten, was die klösterlichen Rödel ausweisen. Darüber hinaus soll das verfallene, von ¿Hans Tenzler nicht entrichtete Hubgeld geliefert werden, d.h. 47 1/2 Scheffel Vesen und 22 Scheffel Hafer. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen oder Ablauf der 12 Jahre muß der Aussteller das Gut verlassen. Beim Abzug muß er Dritteil und Heurichte zurücklassen. Weder Lipp Tenzler noch der Abt sind dann verpflichtet, die Aufwendungen des Ausstellers ("von dehainer zymber stür noch costung") zu ersetzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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