Konrad Frieß der Zimmerknecht von Pfuol verspricht der Äbtissin Osanna von Freyberg ("Friberg") von H., sich mit seiner Frau Grete Steffanin von Sulmingen, die Leibeigene des Gotteshauses H. ist, "hinter die Äbtissin und das Gotteshaus H. zu setzen und zu ziehen", sodaß das Kl. alle Rechte an der Frau behält. Der A. darf jedoch zu keinem "Buw" gezwungen werden. Im Fluchtfalle werden, 30 lb h Biberacher Währung Strafe angedroht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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