Der Abt des Benediktinerklosters Reichenau ("in der Richenowe") [Lkr. Konstanz] Friedrich [von Wartenberg] bekennt, dass ihm die Ulmer Bürger Eberhard Strölin und Johann Neithardt, die zu Vormündern des Sohnes des verstorbenen Peter Strölin Johann bestellt sind, berichtet haben, wie sie von den Schwestern des Johann Strölin Luzia, Verena, Margarete und Agathe 400 rheinische Gulden geliehen haben, um damit die Schulden ihres verstorbenen Vetters Ulrich zu bezahlen. Dafür haben sie ihnen den Hof in Böflingen ("Beflingen"), den derzeit Jakob Glögglin bewirtschaftet, sowie den Halbteil der Äcker, Gärten und Einkünfte im Boden in Ulm, die Johann Strölin von seinem Vetter Ulrich geerbt hat und die Lehen des Klosters Reichenau sind, verpfändet. Auf Bitte der beiden Vormünder stimmt der Abt als Lehenherr dieser Verpfändung zu. Doch soll Johann Strölin die Summe innerhalb der kommenden zehn Jahre an seine Schwestern zurückzahlen und damit die Güter wieder auslösen.