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Johann Matthäus Humpis von Waltrams, Dompropst des Hochstifts Konstanz, und Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., beurkunden, dass sich Anna Wochner vom Hargarten, Tochter der Eheleute Hans Wochner und Anna Sterck, die bis jetzt als Leibeigene der Herrschaft Waldburg "gehörig" und der Dompropstei Konstanz als Zinser "verwandt" gewesen ist, um 4 fl rh, deren Empfang sie hiermit zugleich quittieren, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Darum entbinden die Aussteller genannte Anna von ihrem Eid, sprechen sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten ihr und ihren Erben gegenüber auch namens der Dompropstei und der Herrschaft Waldburg auf alle Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen, gewähren ihr freien Zug und erlauben, dass sie ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene der Herrschaft Waldburg steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwerben sollte, muss mit denselben nach "der herrschaft waldtpurg geprauch" verfahren werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Anna, sollte sie über kurz oder lang wieder in Gebiete der Aussteller ziehen, sich deren Leibherrschaft bzw. derjenigen ihrer Nachfolger oder Erben erneut unterwerfen oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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