Italhans Ziegelmüller zu Oberteuringen, Ammann des Gerichts der Landvogtei Schwaben zu und um Ailingen vergleicht mit einigen Richtern des Gerichts in Streit zwischen der Gemeinde Taldorf einerseits, denen von Ellenweiler und den Meiern Konrad Troll und Melchior Hailig zum Rosenharz (=Rosengarten) andererseits über die Weide mit Vieh, Rossen und Schweinen auf den jeweiligen Gütern der anderen Partei, namentlich im Esch Waltental zu Taldorf. Der wechselseitige Zutrieb wird abgestellt. Die von Ellenweiler sollen auch keine Weide mehr auf den 2 1/2 Jauchert Acker haben, die ihnen im Waltental gehören. Dafür werden 4 Mannmahd Wiese derer von Taldorf im Utzenried in die Weide derer von Ellenweiler und Rosenharz gelegt. Mit näheren Bestimmungen über Bannzeiten und Triebwege.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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