Georg Kremer, Kanzlist in der [bischöflichen] Kanzlei zu Würzburg, und seine Ehefrau Margarete bekennen: Sie haben mit Erlaubnis des Abtes des Klosters St. Stephan in Würzburg Michael [Bernhart] auf ihrem Weinberg in der Gemarkung Würzburg der Vikarie St. Laurentius im Stift Neumünster in Würzburg einen jährlichen Zins von 2,25 Gulden für 45 Gulden verkauft. Obereigentümer des Weinbergs ist das Kloster St. Stephan, dem sie davon jedes Jahr 0,5 Pfund Wachs zu entrichten haben. Die Eheleute verpflichten sich, den Zins innerhalb der kommenden drei Jahre wieder abzulösen. Tun sie dies nicht, dann haben sie nach Ablauf der drei Jahre für jedes Jahr, in dem der Zins auf dem Weinberg lastet, dem Kloster St. Stephan 2,25 Gulden als Strafe zu bezahlen, und zwar solange, bis sie den Zins vollständig abgelöst haben. Auf ihre Bitte siegelt Johann Christoph Voit von Rieneck. Der geben ist vff Jacobi 1575. Aussteller: Klaus und Margarete Kremer. Empfänger: Kloster St. Stephan