Revers von Wolf und Stefan von der Tann über den ihnen vom Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag verliehenen Anteil an Schloss Tann mit allen Zugehörungen, den ihnen ihr Vetter Konrad von der Tann übergeben hat, unter Vorbehalt des Öffnungsrechts für das Kloster. Außerdem erhalten sie zu Lehen: Einen Hof, Hofstätten und Feldgüter zu Tann, einen Hof und Güter zu Lahrbach, Güter zu Simmershausen, Unter- und Oberweid, einen Anteil am Weidbach, die Hutweide und einen Anteil am Wasser zu Wendershausen, den Hof zu Kranlucken (Kralich), ihren Anteil an Dörrensolz (Dornsoltz), ihre Rechte zu Kaltenwestheim (Westem) und Mittelsdorf (Medelstorffe), das Dorf Herdathurm, die Güter zu Habel, Schwarzbach (Swartzenbach) und Gotthards (zum Goßharts) sowie ihre Rechte zu Brandau (Pranda).

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Staatsarchiv Würzburg
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