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Notiz über eine von Bischof Reinhard von Worms und anderen Räten des Pfalzgrafen zu Ladenburg vorgenomme gütliche Schlichtung. Siegfried (Syfrid) Hohel und seine Miterben einer- sowie Hans Volk (Volg/Folg), sein Schwiegervater (sweher) Bechtolt Stalp und deren Miterben andererseits hatten im Streit bezüglich der Güter, die Huse Pfatzler von Heidelsheim hinterlassen hatte, ein Urteil zu Heidelberg erlangt, woraufhin Hans Volk an den Kaiser appelliert hat. Mit involviert war Siegfrieds Ehefrau und ihr Tochtermann Eberhard Pellendorfer. Entschieden wird Folgendes: Siegfried Höchel (Hohel) und Eberhard Pellendorfer erhalten ihre beiden Teile am hinterlassenen Gut, die anderen drei Teile sollen Hans, seinem Schwiegervater und den Miterben folgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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